Leistungen für Behinderte
SGB IX

Die Details

Leistungen - Die Details

 

Die Leistungen für Behinderte umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung,

die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,

Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,

die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder

die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Die Leistungen zur Teilhabe werden von allen Trägern der sozialen Sicherheit wahrgenommen. Dabei besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Teilhabeleistungen und den anderen Grundaufgaben der jeweiligen Trägergruppe (z.B. Krankenversicherung). 

Krankenbehandlung und Eingliederung behinderter Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung;

Pflegeleistungen und Einleitung, Koordination und Sicherstellung von Teilhabeleistungen durch die Pflegeversicherung;

Renten wegen Erwerbsminderung und Eingliederung behinderter Menschen in der gesetzlichen Rentenversicherung;

Prävention, Entschädigung durch Geldleistungen und Eingliederung behinderter Menschen in der gesetzlichen Unfallversicherung;

Vermittlung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsstellen und die Arbeitsvermittlung behinderter Menschen durch die Bundesagentur für Arbeit;

Ausgehend von den Leistungsansprüchen:

Renten und besondere Hilfen im Einzelfall einschließlich Berufsförderung nach dem Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden;

Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche;

Sozialhilfe als Hilfe in besonderen Lebenslagen und Eingliederung behinderter Menschen.

Leistungen für Menschen mit Behinderung in Deutschland beinhalten finanzielle Hilfen

Behindertenpauschbetrag, Pflegegeld, Nachteilsausgleiche (kostenlose ÖPNV-Nutzung mit Wertmarke, Parkausweise, Steuerbefreiungen) sowie Teilhabeangebote (Assistenz, Eingliederungshilfe, Werkstätten). 

Diese richten sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) und den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis (z.B. aG = außergewöhnlich gehbehindert). 

Wichtige Nachteilsausgleiche und Leistungen sind des weiteren: 

Mobilität: Kostenlose oder ermäßigte Nutzung des ÖPNV (mit Wertmarke), Parkerleichterungen (blauer/oranger Parkausweis), Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder -befreiung.

Finanzielles & Steuern: Steuerlicher Behinderten-Pauschbetrag, (abhängig vom GdB), ermäßigter Rundfunkbeitrag, Wohngeld, Blindengeld.

Arbeitsleben: Besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, Assistenz am Arbeitsplatz, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Budget für Arbeit/Ausbildung.

Eingliederungshilfe & Teilhabe: Finanzierung von Assistenzleistungen (Persönliches Budget), Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen, Hilfsmittel, Frühförderung für Kinder.

Kultur & Freizeit: Ermäßigter Eintritt in Museen, Theater oder Kinos, oft kostenfreier Eintritt für Begleitpersonen (Merkzeichen B). 

Die Inanspruchnahme erfordert in der Regel einen Schwerbehindertenausweis.

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