Sozialhilfe
SGB XII

Leistungen

 

Hilfe zum Lebensunterhalt: Deckt den täglichen Bedarf durch Regelsätze, Mehrbedarfe (z.B. für Schwangere), Unterkunft und Heizung.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Für Menschen, die Alters- oder Erwerbsminderungsrenten beziehen, aber trotzdem nicht ihren Lebensunterhalt decken können.

Hilfen zur Gesundheit: Übernahme von Kosten für medizinische Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse getragen werden.

Hilfe zur Pflege: Unterstützung bei Pflegebedarf, wenn die Pflegeversicherung nicht ausreicht (z.B. Pflegegeld, stationäre Pflege).

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten: Beratung und Betreuung, z.B. bei Obdachlosigkeit oder Schulden.

Hilfe in anderen Lebenslagen: Spezielle Hilfen, z.B. für Blinde oder bei Suchtkrankheiten.

Einmalige Leistungen: Erstausstattung für Wohnung (Herd, Waschmaschine) oder Kleidung, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, orthopädische Schuhe.

Bildung und Teilhabe (BuT): Unterstützung für Kinder und Jugendliche für Schulausflüge, Mittagessen, Lernförderung.

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