Sozialhilfe
SGB XII
Die Details
Leistungen - Die Details
Grundsätzlich wird die Sozialhilfe in die zwei Leistungssystemen Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unterschieden.
Welche für eine Person in Betracht kommt, ist von Faktoren wie dem Alter und vorübergehender oder dauerhafter Erwerbsminderung abhängig.
Ein weiterer Unterschied liegt bei der Finanzierung: Während die Kosten für die Hilfe zum Lebensunterhalt von den Bundesländern getragen werden übernimmt der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Der sozialhilferechtliche Bedarf (Gesamtbedarf) besteht aus folgenden Komponenten:
Regelbedarf
angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
eventuelle Mehrbedarfe
Bedarfe für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche bzw. Schülerinnen und Schüler
Der Regelbedarf:
Ist abhängig von den unterschiedlichen Lebenssituationen und wird in in sechs Regelbedarfsstufen unterteilt, je nachdem:
ob es sich um ein Kind, eine jugendliche oder eine erwachsene Person handelt,
ob die (erwachsene) Person allein oder mit Partnerin beziehungsweise Partner in einer Wohnung zusammenlebt
ob die Person nicht in einer Wohnung sondern z. B. in einer besonderen Wohnform oder stationären Einrichtung lebt.
Leistungsbereiche
Hilfe für den Lebensunterhalt
Hilfen zur Gesundheit
Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Hilfe in anderen Lebenslagen
Lassen Sie sich helfen
Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgelegt, Ihre ANSPRÜCHE zu erfüllen. Treten Sie mit uns in Kontakt und erfahren Sie, wie wir helfen können.

