Krankenkassen
Wahlrecht
§ 175 SGB V
Ihre Wahl
Zusatz-Beitragssatz
Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen beträgt 14,6 Prozent.
Dieser Beitragssatz reicht nicht aus, um die Kosten der einzelnen Krankenkassen zu decken.
Diese Finanzierungslücke gleicht jede Krankenkasse durch ihren individuellen Zusatzbeitrag aus.
Dieser Zuschlag schwankt zwischen 2,18 % - 4,39 %. = 2,21 % Differenz oder
bei einem Einkommen von 2.500,-- € brutto ein Beitragsvolumen von 663,00 € p.a. .
Somit lohnt sich ein Vergleich .
Gerne führen wir diesen für Sie durch.
zusätzliche Leistungen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung teilen sich in den Bereich Regelleistungen
– diese müssen alle Krankenkassen durchführen –
und Zusatzleistungen.
Hierbei unterscheiden sich die einzelnen Krankenkassen mit ihren Angeboten durch;
Zuschüsse / Kostenübernahmen / Sonstiges
insbesondere für:
Professionelle Zahnreinigung, Zahnversorgung, Kieferorthopädie
Sehhilfen, Medikamente, Krampfaderbehandlung, Krankenpflege
Alternative Heilmethoden (z.B. anthroposophische Medizin, Homöopathie)
Gesundheitskurse zur Gesundheitsförderung
Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt
Kinderwunsch, Schwangerschaft, Geburt, Kinder
Hausarzttarif - Integrierte Versorgung - besondere Therapierichtungen
Reiseimpfungen und Reisemedizin
Für Sportler und Sportlerinnen
Tarife mit Selbstbehalt, Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit
D. h. Sie können das zusätzliche Leistungsprofil selbst zusammenstellen und somit ihre Krankenkasse wählen.
Gerne übernehmen wir das für Sie!
Lassen Sie sich helfen
Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgelegt, Ihre ANSPRÜCHE zu erfüllen. Treten Sie mit uns in Kontakt und erfahren Sie, wie wir helfen können.

